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Hinweis
<p>Wer eine Wohnung bezieht, hat sich <strong>innerhalb von zwei Wochen</strong> bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden (§17 Abs. 1 Bundesmeldegesetz).</p><br /><p>Zur Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:</p><br /><p>- <strong>Personalausweis bzw. Reisepass </strong>(bitte alle Dokumente mitbringen)</p><br /><p><strong>- Wohnungsgeberbescheinigung </strong>(das entsprechende Formular können Sie <a href="images/stories/Rathaus/Formulare/Wohnungsgeberbestätigung.pdf" target="_blank">hier herunterladen</a>)</p><br /><p><strong>Hinweis:</strong> Die Anmeldung kann auch von einer bevollmächtigten Person erledigt werden. Eine Vollmacht ist auch für Ehepartner und volljährige Kinder nötig, wenn diese nicht selbst bei der Anmeldung dabei sind. Dann sind zusätzlich folgende Unterlagen erforderlich:</p><br /><p>- <strong>Vollmacht der gemeldeten Person</strong></p><br /><p>- <strong>Ausweisdokument der bevollmächtigten Person</strong></p>
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